Fährtenhunde
Der Fährtenhund ist in der Lage, eine Fährte zu finden bzw. ihr zu folgen und Gegenstände, die mit menschlicher Witterung behaftet sind und auf oder in der Nähe der Fährte liegen, anzuzeigen.
Für die Notwendigkeit einer Ausbildung in der Fährtensuche sprechen zwei wesentliche Faktoren. Einmal sollen und können dadurch Tatverdächtige, Hilflose und Vermisste gesucht und gefunden werden; zum anderen wird das Auffinden von Spurenträgern bzw. Beweismitteln erleichtert. In der Grundausbildung geht es darum, dem Hund die Fähigkeit zu vermitteln, eine Fährte aufzunehmen, zu halten und erfolgreich abzusuchen.
Unter einer Fährte versteht man die Geruchsspur, die ein Verursacher hinterlassen hat.
Dabei muss der Hund lernen, nicht nur den allgemeinen menschlichen Artgeruch, sondern den Individualgeruch des Menschen von anderen zu unterscheiden.
Wie allgemein bekannt, ist das Geruchsorgan das am besten entwickeltste Sinnesorgan des Hundes.
Er ist somit in der Lage Fährten unter verschiedenen Umwelt,- und Witterungseinflüssen noch nach Stunden, manchmal sogar noch nach Tagen zu verfolgen.
Voraussetzungen
- gute Nasenveranlagung
- guter Futtertrieb
- gutes Umwelt- und Sozialverhalten
- freudiges Suchverhalten
- gute Suchausdauer
- nicht leicht ablenkbar sein
- guter Grundgehorsam
Ausbildungsinhalt
- Auslegen und Ausarbeiten der Fährte
- Auffinden und Anzeigen von Gegenständen
- Suchen und Auffinden von Personen
- Verfolgen einer Fremdfährte
Ausbildungsziel
- Kriminalistik: Aufsuchen von Täterspuren und Beweismitteln (Gegenstände)
- sicheres Aufnehmen und Verfolgen der Fährte unter verschiedenen Witterungs- und Umwelteinflüssen
Einsatzbereiche
- VPG/IPO/DPO = Teil der Prüfung
- Verfolgen von Tatortspuren
- Suche nach Gegenständen (Beweismittel)
- Auffinden vermisster Personen (Straftäter, Kinder, ältere Menschen, Suizidverdächtige)